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Materialien, Predigttexte und mehr


Grußwort zum 90. Jubiläum der Barmer Theologischen Erklärung
ARD Fernsehgottesdienst am Karfreitag 2024
Predigt zum Karfreitag
Predigt des Beauftragten anläßlich des Einführungsgottesdienstes am 28.2.2024
ForuM-Studie zur sexualisierten Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie


Zur Zukunft des Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen

Der Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen steht vor neuen Herausforderungen: Evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler werden weniger, der Anteil konfessionsloser und muslimischer Schüler steigt. Wie kann sich der Religionsunterricht auf die neue Situation einstellen? Darüber haben sich die Landeskirchen und Erzbistümer in NRW gemeinsam Gedanken gemacht. Sie haben sich darüber verständigt, welche Bedeutung und Ziele der Religionsunterricht für sie hat und ausgelotet, wie er im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weiterentwickelt werden kann. Die Ergebnisse haben sie in sechs Thesen zusammengefasst.

Religionsunterricht macht Schülerinnen und Schüler sprachfähig über ihren Glauben

Der Religionsunterricht erfüllt demnach wichtige gesellschaftliche Aufgaben: Er unterstützt Schülerinnen und Schülern dabei, sich in der einer Vielfalt von Religionen und Weltanschauungen zurechtzufinden und befähigt sie, sich mit anderen über eigene Glaubensvorstellungen auszutauschen. Er bietet Antworten auf Sinnfragen und vermittelt ein Wertebewusstsein, das Toleranz und Frieden fördert.

Lehrkräfte stehen als Person für die Religion, die sie vertreten

Grundlegend für einen zukunftsfähigen Religionsunterricht in NRW bleibt dabei die im Grundgesetz (Artikel 7, Absatz 3) verankertet Bekenntnisbezogenheit. Das heißt, der Unterricht wird nach den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt. Religionslehrerinnen und -lehrer erhalten eine Beauftragung von ihrer Kirche und stehen als Person für die Religion, die sie vertreten.

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht entwickelt sich positiv

Seit dem Schuljahr 2018/2019 besteht in NRW an den allgemeinbildenden Schulen die Möglichkeit zu einer Zusammenarbeit zwischen Evangelischem und Katholischem Religionsunterricht. Bei dem sogenannten konfessionell-kooperativen Religionsunterricht gilt der Grundsatz „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“. Schülerinnen und Schülern werden von wechselnd evangelischen und katholischen Fachlehrerinnen und -lehren unterrichtet. Diese Organisationsform fördert ökumenische Offenheit und Verständigung bei gleichzeitiger Auseinandersetzung mit der jeweils eigenen Konfession. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht entwickelt sich in NRW sehr positiv: Im Schuljahr 2021/2022 haben sich mehr als 500 Schulen beteiligt, eine Ausweitung ist erwünscht. Entsprechend sollen Religionslehrerinnen und -lehrer verbindlich dazu aus- und fortgebildet werden. 

Leitlinien für interreligiösen Austausch werden erarbeitet

Für einen zukunftsfähigen Religionsunterricht soll neben dem Austausch zwischen den Konfessionen auch der Dialog zwischen verschiedenen Religionen gefördert werden. Es gibt in NRW bereits Versuche, bei denen christliche und muslimische Schülerinnen und Schüler phasenweise oder projektbezogen gemeinsam unterrichtet werden. Diese Versuche werden derzeit von den Bistümern und Landeskirchen ausgewertet und es wird an gemeinsamen Leitlinien und Qualitätsstandards gearbeitet. Auch darüber hinaus wird die Gestaltung eines zukunftsfähigen Religionsunterrichts ein fortwährender Prozess sein. Das entstanden Thesenpapier ist dabei eine Momentaufnahme, die es weiter fortzuschreiben gilt.

Stand: 16.03.2023


Thesen für einen zukunftsfähigen Religionsunterricht
Pressemitteilung vom 19.12.2022 zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht
"Am Anfang war das Wort" Broschüre über den Gottesbezug in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen